Rechtschutz

Allgemeines

Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie im privaten Lebensbereich, im Beruf und speziell im Straßenverkehr wird immer wichtiger. Im Fall des Falles sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte sowie Ihre minderjährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder (sofern diese im gemeinsamen Haushalt mit Ihnen leben) versichert. Ihr Rechtsschutzvertrag wird ganz Ihren Bedürfnissen und Wünschen angepasst.
Im Versicherungsfall werden jedenfalls folgende Kosten übernommen:

  • Verteidigung in einem Strafverfahren (bei Fahrlässigkeit)
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen, das sind insbesonders

– Rechtsanwaltshonorare
– Gerichtskosten
– Zeugengebühren
– Sachverständigengebühren und die dem Prozessgegner zugesprochenen Kosten

Privat- und Berufsbereich

Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich als Arbeitnehmer: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.

Strafrechtsschutz im Privat- und Berufsbereich als Arbeitnehmer: Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde.

Beratungs-Rechtsschutz: Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden Anwalts an die Gegenseite (bei Bedarf), sofern die Angelegenheit damit endgültig beendet ist.

Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen: Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechts, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechts inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren 1. Instanz Kostendeckung bis max. 1% der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist.

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich: Versicherungsschutz für die Kosten aus der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten Personen über bewegliche Sachen sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen (§ 1358 ABGB).

Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen als Arbeitnehmer: Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis max. 1% der Versicherungssumme übernommen.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz als Arbeitnehmer: Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren.

Liegenschafts-Rechtsschutz: Versicherungsschutz hinsichtlich aller privat selbstgenutzten Wohneinheiten. Sorgt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Eigentums-, Besitz- und Servitutsrechten (dingliche Rechte) sowie aus Miet- und Pachtverträgen in Verfahren vor Gerichten inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis max. 1% der Versicherungssumme übernommen.

Verkehrsbereich

Lenker-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen. Versicherungsschutz in Verwaltungsstrafverfahren, wenn die Strafe mehr als 0,15% der Versicherungssumme ausmacht.

Fahrzeug-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf-, Führerschein-, Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. versicherungsvertrags-Rechtsschutz für sämtliche privat genutzte Land- und Wasserkraftfahrzeuge/Anhänger. Versicherungsschutz in Verwaltungsstrafverfahren, wenn die Strafe mehr als 0,15% der Versicherungssumme ausmacht.