Sachversicherungen Gewerbe

Betriebsstätten/Gebäude

Deckungsumfang

  • Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Sturm: Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • Leitungswasser: Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen inkl. Rohrersatz
  • Glasbruch: Bruchschäden an sämtlichen zum Gebäude gehörenden Glastafeln
  • Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz: Diese ist im Rahmen der Betriebshaftpflicht mit abgedeckt.

 

Inhaltsversicherung

Deckungsumfang

  • Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Sturm: Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
  • Leitungswasser: Schäden durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen
  • Einbruchdiebstahl: Schäden durch vollbrachten oder versuchtem Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden und Schäden durch Beraubung
  • Glasbruch: Schäden durch Zerbrechen der Innen- und Aussenverglasung des versicherten Betriebes
  • Betriebsunterbrechung: Ausfallschäden durch Betriebsstillstand nach einem versicherten Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- oder Einbruchdiebstahlsschaden

 

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht deckt die Befriedigung gerechtfertigter sowie die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts ab. Die Tarifierung erfolgt nach Gefahrenklassen für die verschiedenen Gewerbebetriebe.

 

Maschinenbruchversicherung

Versicherungsschutz wird geboten gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der gesamten betrieblich genutzten Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen und gewerblich genutzt werden, durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • unmittelbare Wirkung elektrischer Energie (z.B. Kurzschluss, indirekter Blitzschlag). Bei Elektronikkomponenten muss die Schadensursache nachweislich von außen auf das Gerät eingewirkt haben.
  • Material- und Herstellungsfehler
  • Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck
  • Überdruck (nicht Explosion)
  • Wassermangel (z.B. in Dampfkesseln, usw.)
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Sturm, Frost und unmittelbare Wirkung von Eisgang

Nicht versichert sind transportable Geräte, Gebäudebestandteile, Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen, Spielautomaten, Beleuchtungs- und Reklameanlagen, Fahrräder, Fundamente sowie Kraftfahrzeuge aller Art und selbst fahrende Arbeitsmaschinen.