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SACHVERSICHERUNGEN PRIVAT

SACHVER-SICHERUNGEN PRIVAT

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Rechtsschutz

Eigenheimversicherung

Die Eigenheimversicherung gibt Ihnen das beruhigende Gefühl der Sicherheit. Die Basis (Versicherungssumme) für den Abschluss dieser Versicherung bildet der Gebäudeneubauwert. Achten Sie vor Versicherungsabschluss besonders darauf, dass Sie bei bei individueller Wahl der Versicherungssumme den Wert Ihres Hauses genau bewerten. Geben Sie diesen Wert nicht zu niedrig an, denn wenn eine sogenannte Unterversicherung vorliegt, kann der Schaden nur anteilig ersetzt werden.

Bedenken Sie auch, dass sich der Wert durch Um-, An- und Zubauten oder Innenausbauten erhöhen kann. Beim Abschluss dieser Versicherung unter der Berücksichtigung der vom Versicherer festgelegten Bewertungskriterien und der obligatorischen Indexvereinbarung verzichtet der Versicherer auf jeglichen Einwand einer Unterversicherung.
Folgende Sparten können durch die Eigenheimversicherung abgedeckt werden:

• Feuer
• Sturmschaden
• Leitungswasser
• Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz

 

Haushaltsversicherung

Der Abschluss ist für jede Wohnung möglich, gleichgültig, ob sie sich in einem Wohngebäude, in einem landwirtschaftlichen Gebäude oder in einem Einfamilienhaus befindet. Es ist der gesamte Wohnungsinhalt, also alles, was zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dient, versichert. Die Versicherungssumme ist unter Zugrundelegung des Neuwertes des gesamten Wohnungsinhaltes zu erstellen. Unter Neuwert ist die Summe aller Preise zu verstehen, die am Schadenstag für die Neuanschaffung zu zahlen wäre. Als Grundlage für die Erstellung der Versicherungssumme kann auch die Wohnnutzfläche herangezogen werden.
Deckungsumfang:

• Feuer
• Glasbruch
• Einbruch
• Leitungswasser
• Sturmschaden
• Privathaftpflicht

Maschinenversicherung (z.B. Heizung)

Der Deckungsumfang bei Maschinen und Geräteversicherung überschneidet sich teilweise. Elektro-Geräte erfordern eine eigene Versicherung.

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